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Lösungen

bei alltäglichen Situationen - Umsatzwachstum

Erfolg im Onlinehandel bedeutet schnell auch Wachstum. Schnell wachsende Online-Apotheken brauchen zur richtigen Zeit auch eine passgenaue finanzbuchhalterische Weichenstellung für den anhaltenden Erfolg. Mit dem Umsatzwachstum kommen auch schnell anwachsende Transaktionen sowie internationaler Warenverkauf auf Einkaufs- und Verkaufsebene.
Genau hier kann die Online-Steuerberatung eine zeitsparende und sichere Verarbeitung Ihrer Belege, Dateien und über Schnittstellen mit Unternehmen online realisieren.

Unternehmen online schafft Flexibilität in der Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater.

Mit DATEV Unternehmen online arbeiten Sie optimal und flexibel mit Ihrem Steuerberater zusammen: Zum Beispiel scannen Sie Ihre Rechnungen und legen sie in Unternehmen online ab. Oder Sie erfassen Kassenbelege vor. Ihr steuerlicher Berater greift auf diese Daten und Belege elektronisch zu und erstellt die Finanzbuchführung. Die Auswertungen für die Bereiche Finanzbuchführung, offene Posten, Kostenrechnung und Lohn kann Ihnen Ihr steuerlicher Berater anschließend zur Verfügung stellen. Sie verfügen somit immer über aktuelle Ergebnisse für die Steuerung Ihres Unternehmens.

Sprechen Sie mit Ihrem steuerlichen Berater! Er berät Sie auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen und zur Gestaltung der Zusammenarbeit mit seiner Kanzlei.

Wir buchen mit einem hohen Automatisierungsgrad zum Beispiel Paypal Zahlungen, Afterbuy-Rechnungen oder Amazon Belege.
  • Erzeugung von Debitoren-Soll-Buchungen (auch bei Lieferschwellenüberschreitung mit Steuerpflicht in anderen EU-Ländern)
  • Prüfung des umsatzsteuerlichen Sachverhaltes und entsprechende Verbuchung auf Erlöskonten (7% und 19% Umsatzsteuer, Inland, EU-Ausland, Drittland, usw.)
  • Erkennung der Kunden, Zuordnung zu diversen Debitorenkonten
  • Automatische Erzeugung von Folgebuchungen für Nachnahmegebühren, Kreditkartenzahlungen etc.
  • Prüfung auf fortlaufende Rechnungs-Nummern

Digitale Betriebsprüfung


Die GDPdU und die neuen Anforderungen für Apotheken?


Den Finanzbehörden ist es seit 2002 erlaubt, steuerrelevante Daten in digitaler Form für Ihre Prüfung zu verlangen. Als GeschäftsführerIn einer Apotheke müssen Ihre Datensätze nun auch einer maschinellen Durchsicht standhalten, in der mathematische Prüfungsroutinen angewandt werden, um Steuerhinterziehung ausfindig zu machen.

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