Digitale Betriebsprüfung
Die GDPdU und die neuen Anforderungen für Apotheken?
Den Finanzbehörden ist es seit 2002 erlaubt, steuerrelevante Daten in digitaler Form für Ihre Prüfung zu verlangen. Als GeschäftsführerIn einer Apotheke müssen Ihre Datensätze nun auch einer maschinellen Durchsicht standhalten, in der mathematische Prüfungsroutinen angewandt werden, um Steuerhinterziehung ausfindig zu machen.
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